Das Beihilferecht
Die Beihilfe ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsabsicherung im öffentlichen Dienst.
Ergänzend sorgt die private Krankenversicherung für eine individuelle und leistungsstarke Restkostenabsicherung.
Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten für Beamte und deren Angehörige. Sie übernimmt – je nach persönlicher Situation – einen prozentualen Anteil der entstehenden Kosten.
Da die Beihilfe nicht alle Kosten vollständig abdeckt, wird der verbleibende Anteil in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert.
Gemeinsam bilden Beihilfe und PKV ein eigenständiges Krankensicherungssystem für Beamte.
Die Beihilfe einfach erklärt
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Richter
- Versorgungsempfänger / Pensionäre
- Berücksichtigungsfähige Ehepartner
- Berücksichtigungsfähige Kinder
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Wie funktioniert die Beihilfe?
1. Teilweise Kostenübernahme
Der Dienstherr übernimmt ein festgelegten Anteil der Krankheitskosten.
2. Prozentuale Erstattung
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach persönlicher Situation und Beihilfesatz.
3. Einreichung der Rechnungen
Beihilfefähige Rechnungen werden bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht.
4. Ergänzung durch PKV
Die verbleibenden Restkosten werden über eine private Krankenversicherung abgesichert.
5. Individuelle Absicherung
Beihilfe und private Krankenversicherung ergänzen sich zu einem vollständigen Versicherungsschutz.
- Familiensituation
- Anzahl der Kinder
- Beamtenstatus
- Bundesland
- Dienstherr
- Pensionierung / Ruhestand
Wovon hängt die Höhe der Beihilfe ab?
Viele Beamte setzen auf die Kombination aus Beihilfe und PKV
Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung ermöglicht eine individuell abgestimmte Gesundheitsabsicherung.
Durch die Beteiligung des Dienstherren profitieren Sie von geringeren Beiträgen und gleichwertig hochwertigen medizinischen Leistungen.
Individuelle Beratung für Beamte
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